Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung touristischer Leistungen
1. Vertragszweck, Stellung der Vertragsparteien
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der CTM und dem Pauschalreiseveranstalter (Besteller/Auftraggeber).
1.2 Gegenstand der vertraglichen Beziehungen ist die Vermittlung von touristischen Leistungen an den Pauschalreiseveranstalter.
1.3 Eine darüberhinausgehende Vermittlung von weiteren Reiseleitungen findet nicht statt.
1.4 Die CTM wird durch die Vermittlung von touristischen Leistungen nicht zum Reiseveranstalter oder Mitveranstalter des Pauschalreiseveranstalters.
2. Vertragsschluss, Vertragsgrundlagen
2.1 Der Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung der CTMan den Auftraggeber zustande.
2.2 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aus Gründen der Beweisbarkeit der Schriftform, welche seitens der CTMdurch einseitige, ändernde oder ergänzende Buchungsbestätigungen gewahrt werden kann.
2.3 Ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen gelten die Bestimmungen des BGB.
3. Leistungen, Umbuchungen
3.1 Die von der CTMzu erbringenden Leistungen bestehen aus der Verschaffung touristischer Leistungen, welche vom Pauschalreise-veranstalter zur Konstruktion einer von ihm geplanten Pauschalreise oder zu anderen Zwecken verwendet werden.
3.2 Die von der CTMzu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung und auf darin ausdrücklich in Bezug genommene Unterlagen.
3.3 Fremdprospekte, Aussagen und Zusicherungen Dritter, insbesondere der Leistungsträger sind für die CTMnur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch diese verbindlich.
3.4 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist von den Leistungen der CTM eine rechtliche Beratung des Bestellers bezüglich der Gestaltung seiner Reiseaktivitäten, der Buchungsabwicklung, der Gestaltung seiner Reiseausschreibungen oder in sonstiger Hinsicht nicht umfasst.
3.5 Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich Anfangs- und Endzeit, Aufenthaltsdauer, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstiger ergänzender Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann die CTMein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Änderungs-vorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.
4. Auszahlung, Restzahlung, Preiserhöhung
4.1 Mit Vertragsschluss wird die in der Buchungs-bestätigung bezeichnete Anzahlung ohne weitere Aufforderung fällig.
4.2 Die Restzahlung ist fällig, wie in der Buchungs-bestätigung angegeben, falls dort nichts konkret vereinbart wurde, spätestens gegen Rechnungs-stellung 14 Tage vor Leistungsbeginn rein netto.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Nimmt der Auftraggeber vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, bleibt er verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis zu bezahlen, es sei denn, die Nichtabnahme beruht auf von der CTMzu vertretenden Mängeln oder es liegt eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor, die die CTMzu vertreten hat.
5.2 Von der der CTMin diesem Fall zustehenden vollen Vergütung werden ersparte Aufwendungen abgesetzt, zum Beispiel wenn diese der CTMvon ihren Vertragspartnern erstattet wurden.
5.3 Soweit die CTMnicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig verwerten kann, entfällt die Vergütungspflicht für nicht in Anspruch genommene Leistungen.
5.4 Von den vorstehenden Bestimmungen bleiben anderweitige, aus Beweisgründen schriftlich zu vereinbarende Stornoregelungen unberührt.
6. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag
6.1 Ein Rücktritt vom geschlossenen Vertrag wegen eines Mangels der Leistung ist ausgeschlossen, soweit nichts anderes aus Beweisgründen schriftlich vereinbart wurde. Insbesondere sind Teilrücktritte oder Teilkündigungen einzelner Leistungen ausgeschlossen, soweit nicht aus Beweisgründen etwas anders vereinbart wird.
6.2 Das Rücktrittsrecht bei Pflichtverletzungen, die nicht auf einem Mangel des Werkes beruhen, bleibt unberührt.
6.3 Kündigungs- oder Rücktrittsrechte nach Handelsbrauch sind ausdrücklich ausgeschlossen.
6.4 Soweit ein Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wird, gelten die im Angebot, bzw. im Vertrag festgelegten Stornobedingungen. Ist ein Rücktrittsrecht eingeräumt, ohne dass besondere Stornobedingungen vereinbart wurden, oder wird dem Auftraggeber ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung nachträglich ein Rücktrittsrecht eingeräumt, werden folgende Rücktrittskosten in Rechnung gestellt, mit der Maßgabe, dass es dem Auftraggeber vorbehalten bleibt, der CTMnachzuweisen, dass tatsächlich keine oder geringere Kosten entstanden sind als die geltend gemachten Pauschalen:
bis zum 59. Tag vor Leistungsbeginn 10 %
bis zum 30. Tag vor Leistungsbeginn 20 %
vom 29. bis 22. Tag vor Leistungsbeginn 35 %
vom 21. bis 15. Tag vor Leistungsbeginn 50 %
vom 14. bis ein Tag vor Leistungsbeginn 75 %
am ersten Leistungstag und bei Nichtinanspruchnahme 90 %
6.5 Nach Leistungsbeginn ist eine Kündigung durch den Auftraggeber nur möglich, wenn erhebliche Mängel der Leistung oder sonstige, von Seiten der CTM zu vertretenden Störungen der Leistung vorliegen. Die Kündigung ist in diesen Fällen nur nach angemessener Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels oder der Störung zulässig, es sei denn, dass ein besonderes Interesse Ihrerseits die sofortige Kündigung rechtfertigt.
6.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6.7 Die CTM ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten, bzw. den Vertrag zu kündigen:
a) Wenn die Leistungserbringung aus Gründen, die von der CTM nicht zu vertretenden sind, unmöglich ist.
b) Bei erheblichen Vertragsverstößen durch den Besteller oder seine Teilnehmer gegen Pflichten aus diesem Vertrag oder gegen die berechtigten Belange der CTM.
c) Wenn die Anzahlung und/oder die Rest-zahlung nach Mahnung und Fristsetzung nicht vereinbarungs- und fristgemäß bei der CTM eingeht.
7. Pflichten des Pauschalreiseveranstalters
7.1 Bei Mängeln oder Störungen der Leistungs-erbringung durch den Leistungsträger, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber der CTModer seinen Beauftragten oder Leistungsträgern anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen.
7.2 Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bestehen nur dann, wenn der Mangel oder die Störung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird.
7.3 Dem Besteller ist es ausdrücklich untersagt, irgendwelche rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Namen der CTM oder mit Auswirkung auf diese gegenüber seinen Teilnehmern abzugeben oder die CTM als Vertragspartner und/oder Reiseveranstalter des Teilnehmers zu bezeichnen. Jede namentliche Erwähnung der CTM in der Reiseausschreibung oder sonstigen Unterlagen, die dem Reiseteilnehmer zur Kenntnis gelangen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens der CTM. Entsprechende Muster sind vorzulegen.
7.4 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Verbindung der von der CTM für den Auftraggeber zu erbringenden Leistung mit weiteren touristischen Leistungen im Regelfall dazu führt, dass der Auftraggeber gegenüber dem Teilnehmer zum Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a l Bürgerliches Gesetzbuch wird und seinen Teilnehmern gegenüber nach diesen Vorschriften haftet.
7.5 Der Auftraggeber wird für diesen Fall auf die Notwendigkeit einer Personen- und Sach-schaden-Haftpflichtversicherung für Reise-veranstalter sowie auf die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Sicherungs-verpflichtung (§ 651k BGB, § 147 b GewO) und auf die Informationsverordnung für Reise-veranstalter hingewiesen. Er versichert, sich über diese Vorschriften selbständig zu informieren und diese, soweit einschlägig, zu beachten.
7.6 Der Auftraggeber stellt die CTMvon allen Nachteilen und Ansprüchen frei, die dieser bzw. dieser gegenüber aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen.
8. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung
8.1 Ansprüche des Auftraggebers gegenüber der CTM, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Bestellers aus unerlaubter Handlung und aus Personen- oder Körperschäden - verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchs-begründenden Umständen sowie der CTM als Verursacher Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Schweben zwischen dem Auftraggeber und der CTMVerhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Auftraggeber oder die CTMdie Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
8.2 Die vertragliche Haftungder CTM, für Schäden, die nicht Personen- oder Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist - unbeschadet gesetzlich zwingender Haftungsregelungen auf den dreifachen Preis der von der CTMzu erbringenden Leistung beschränkt, soweit:
a) der Schaden des Auftraggebers oder seiner Teilnehmer von der CTMweder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) die CTMfür einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. Gerichtsstand
9.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und der CTM findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
9.2 Der Auftraggeber kann die CTM nur an deren Sitz verklagen
9.3 Für Klagen der CTMgegen den Auftraggeber ist der Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Auftraggebers maßgebend. Für Klagen gegen Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der CTMvereinbart.
9.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Besteller und der CTM anzuwenden sind, etwas anders zugunsten des Auftraggebers ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in dem Mitgliedstaat der EU, dem der Auftraggeber angehört, für ihn günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der Chemnitzer Tourismus und Marketing GmbH
Die Chemnitzer Tourismus und Marketing GmbH, nachstehend „CTM“, vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend "BHB“, in Chemnitz entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden in den zulässigen Grenzen ihrer Wirksamkeit Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem BHB zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB sowie die Vermittlungstätigkeit der CTM. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung der CTM
1.1 Die CTM hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers.
1.2 Sie haftet nicht für die Angaben der BHB, für deren Leistungen oder Leistungsstörungen hinsichtlich der vom BHB zu erbringenden Leistungen.
1.3 Eine etwaige Haftung der CTM aus dem Vermittlungsvertrag bleibt unberührt.
2. Vertragsschluss
2.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung), soweit diese dem Gast als Kunden vorliegen.
2.2 Reisevermittler – mit Ausnahme der CTM selbst – sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des BHB hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.
2.3 Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der CTM oder dem BHB herausgegeben werden, sind für den BHB und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des BHB gemacht wurden.
2.4 Die Buchung erfolgt schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet). Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
2.5 Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
2.6 Der BHB oder als dessen Vertreter die CTM wird eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.
2.7 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des BHB vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder durch die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
2.8 Unterbreitet der BHB bzw. die CTM auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des BHB an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag mit dem Inhalt dieses Angebots zustande, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder durch die Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
3. Reservierungen
3.1 Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der CTM oder dem BHB möglich.
3.2 Ist eine unverbindliche Reservierung nicht ausdrücklich vereinbart worden, führt die Buchung grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
3.3 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der CTM Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der CTM oder des BHB. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, wird die Buchung unabhängig einer von der CTM oder dem BHB etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.
4. Preise und Leistungen, Umbuchung
4.1 Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer sowie alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- oder Zusatzleistungen.
4.2 Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
4.3 Für Umbuchungen (Änderungen bzgl. An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegung, gebuchten Zusatzleistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der BHB ein Entgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.
5. Zahlung
5.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der in der Buchungs-bestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen bei der Anreise fällig und an den BHB zu bezahlen.
5.2 Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann die CTM als Inkassobevollmächtigter des BHB bzw. dieser selbst eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises verlangen.
5.3 Zahlungen in Fremdwährungen oder mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom BHB angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
5.4 Ist mit dem Gast oder dem Auftraggeber Zahlung nach Rechnungsstellung vereinbart, so ist der gesamte Rechnungsbetrag, soweit nichts anderes angegeben ist, 10 Tage nach dem Rechnungsdatum fällig.
5.5 Der Gast und der Auftraggeber kommen ohne Mahnung in Verzug, falls fällige Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ausgeglichen sind. Für die Verzinsung der Forderung des BHB gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
6. Rücktritt und Nichtanreise
6.1 Im Falle des Rücktritts vor Reisebeginn bliebt der Anspruch des BHB auf den vereinbarten Reisepreis einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen abzüglich der vom BHB ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was der BHB durch anderweitige Verwendungen der Unterkunft erwirbt, bestehen.
6.2 Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs und ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen sowie unter Berücksichtigung des Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucher- oder Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
6.4 Die Rücktrittserklärung ist aus buchungs-technischen Gründen an die CTM (nicht an den BHB) zu richten und muss schriftlich erfolgen.
7. An- und Abreise
7.1 Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt und ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18 Uhr zu erfolgen.
7.2 Der Gast ist verpflichtet dem BHB, nicht der CTM, spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, ist der BHB berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.
7.3 Die Abreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt und ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 11 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der BHB eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Verpflichtung zum Ersatz eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
8. Gastpflichten und Kündigung
8.1 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des BHB nur bestimmungs-gemäß zu nutzen, besondere Benutzungs-ordnungen (z.B. für Sauna oder Schwimmbad) zu beachten und diese insgesamt pfleglich zu behandeln.
8.2 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen dem BHB unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
8.3 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes und berechtigtes Interesse sachlich gerechtfertigt ist oder wenn dem Gast die Fortsetzung des Aufenthaltes objektiv unzumutbar ist.
8.4 Der BHB kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung den Betrieb des BHB, bzw. die Durchführung des Aufenthaltes nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der BHB berechtigt, gelten für dessen Zahlungsanspruch die Reglungen in 6.1 und 6.2 entsprechend.
9. Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Personen- oder Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
9.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, insbesondere bei Sportveranstaltungen, Theater- oder Konzertbesuchen, Ausstellungen usw. Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungs-bestätigung als Fremdleistungen bezeichnet sind.
10. Verjährung
10.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag und gegenüber der CTM aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Grund, jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung oder wegen Personen- bzw. Körperschäden, verjähren nach zwei Jahren.
10.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den anspruchsbegründenden Umständen und dem BHB als Verursacher Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
10.3 Schweben zwischen dem Gast und dem BHB bzw. der CTM in dessen Namen Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder den Anspruch begründende Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB bzw. die CTM für diesen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. der CTM findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.2 Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes gegen den BHB oder die CTM im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.3 Der Gast kann den BHB, bzw. die CTM nur an deren Sitz verklagen.
11.4 Für Klagen des BHB bzw. der CTM gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.
11.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit für den Vertrag zwingende Bestimmungen der Europäischen Union oder zwingende internationale Bestimmungen anwendbar sind.
Vermittelnde Tourismusstelle ist:
Chemnitzer Tourismus und Marketing GmbH
Innere Klosterstr. 6-8
09111 Chemnitz
© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Rechtsanwalt Noll, Stuttgart, 2006.