Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung touristischer Leistungen
Der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. vermittelt touristische Leistungen in Chemnitz und der Region entsprechend dem aktuellen Angebot.
1. Vertragszweck, Stellung der Vertragsparteien
1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. und dem Pauschalreiseveranstalter (Besteller/Auftraggeber).
1.2. Gegenstand der vertraglichen Beziehungen ist die Vermittlung von touristischen Leistungen an den Pauschalreiseveranstalter.
1.3. Eine darüberhinausgehende Vermittlung von weiteren Reiseleitungen findet nicht statt.
1.4. Der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. wird durch die Vermittlung von touristischen Leistungen nicht zum Reiseveranstalter oder Mitveranstalter des Pauschalreiseveranstalters.
2. Vertragsschluss, Vertragsgrundlagen
2.1. Der Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung des Tourismusverbandes Chemnitz Zwickau Region e.V. an den Auftraggeber zustande.
2.2. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aus Gründen der Beweisbarkeit der Schriftform, welche seitens dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. durch einseitige, ändernde oder ergänzende Buchungsbestätigungen gewahrt werden kann.
2.3. Ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen gelten die Bestimmungen des BGB.
3. Leistungen, Umbuchungen
3.1. Die vom Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. zu erbringenden Leistungen bestehen aus der Verschaffung touristischer Leistungen, welche vom Pauschalreiseveranstalter zur Konstruktion einer von ihm geplanten Pauschalreise oder zu anderen Zwecken verwendet werden.
3.2. Die vom Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung und auf darin ausdrücklich in Bezug genommene Unterlagen.
3.3. Fremdprospekte, Aussagen und Zusicherungen Dritter, insbesondere der Leistungsträger sind für den Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch diese verbindlich.
3.4. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist von den Leistungen des Tourismusverbandes Chemnitz Zwickau Region e.V. eine rechtliche Beratung des Bestellers bezüglich der Gestaltung seiner Reiseaktivitäten, der Buchungsabwicklung, der Gestaltung seiner Reiseausschreibungen oder in sonstiger Hinsicht nicht umfasst.
3.5. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich Anfangs- und Endzeit, Aufenthaltsdauer, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstiger ergänzender Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. ein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.
4. Auszahlung, Restzahlung, Preiserhöhung
4.1. Mit Vertragsschluss wird die in der Buchungsbestätigung bezeichnete Anzahlung ohne weitere Aufforderung fällig.
4.2. Die Restzahlung ist fällig, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, falls dort nichts konkret vereinbart wurde, spätestens gegen Rechnungsstellung 14 Tage vor Leistungsbeginn rein netto.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1. Nimmt der Auftraggeber vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, bleibt er verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis zu bezahlen, es sei denn, die Nichtabnahme beruht auf vom Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. zu vertretenden Mängeln oder es liegt eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor, die der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. zu vertreten hat.
5.2. Von der dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. in diesem Fall zustehenden vollen Vergütung werden ersparte Aufwendungen abgesetzt, zum Beispiel wenn diese dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. von ihren Vertragspartnern erstattet wurden.
5.3. Soweit der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig verwerten kann, entfällt die Vergütungspflicht für nicht in Anspruch genommene Leistungen.
5.4. Von den vorstehenden Bestimmungen bleiben anderweitige, aus Beweisgründen schriftlich zu vereinbarende Stornoregelungen unberührt.
6. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag
6.1. Ein Rücktritt vom geschlossenen Vertrag wegen eines Mangels der Leistung ist ausgeschlossen, soweit nichts anderes aus Beweisgründen schriftlich vereinbart wurde. Insbesondere sind Teilrücktritte oder Teilkündigungen einzelner Leistungen ausgeschlossen, soweit nicht aus Beweisgründen etwas anderes vereinbart wird.
6.2. Das Rücktrittsrecht bei Pflichtverletzungen, die nicht auf einem Mangel des Werkes beruhen, bleibt unberührt.
6.3. Kündigungs- oder Rücktrittsrechte nach Handelsbrauch sind ausdrücklich ausgeschlossen.
6.4. Soweit ein Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wird, gelten die im Angebot, bzw. im Vertrag festgelegten Stornobedingungen. Ist ein Rücktrittsrecht eingeräumt, ohne dass besondere Stornobedingungen vereinbart wurden, oder wird dem Auftraggeber ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung nachträglich ein Rücktrittsrecht eingeräumt, werden folgende Rücktrittskosten in Rechnung gestellt, mit der Maßgabe, dass es dem Auftraggeber vorbehalten bleibt, dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder geringere Kosten entstanden sind als die geltend gemachten Pauschalen:
bis zum 59. Tag vor Leistungsbeginn 10 %
bis zum 30. Tag vor Leistungsbeginn 20 %
vom 29. bis 22. Tag vor Leistungsbeginn 35 %
vom 21. bis 15. Tag vor Leistungsbeginn 50 %
vom 14. bis ein Tag vor Leistungsbeginn 75 %
am ersten Leistungstag und bei Nichtinanspruchnahme 90 %
6.5. Nach Leistungsbeginn ist eine Kündigung durch den Auftraggeber nur möglich, wenn erhebliche Mängel der Leistung oder sonstige, von Seiten des Tourismusverbandes Chemnitz Zwickau Region e.V. zu vertretenden Störungen der Leistung vorliegen. Die Kündigung ist in diesen Fällen nur nach angemessener Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels oder der Störung zulässig, es sei denn, dass ein besonderes Interesse ihrerseits die sofortige Kündigung rechtfertigt.
6.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6.7. Der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten, bzw. den Vertrag zu kündigen:
a) Wenn die Leistungserbringung aus Gründen, die vom Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. nicht zu vertreten sind, unmöglich ist.
b) Bei erheblichen Vertragsverstößen durch den Besteller oder seine Teilnehmer gegen Pflichten aus diesem Vertrag oder gegen die berechtigten Belange des Tourismusverbandes Chemnitz Zwickau Region e.V..
c) Wenn die Anzahlung und/oder die Restzahlung nach Mahnung und Fristsetzung nicht vereinbarungs- und fristgemäß bei dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. eingeht.
7. Pflichten des Pauschalreiseveranstalters
7.1. Bei Mängeln oder Störungen der Leistungserbringung durch den Leistungsträger, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. oder seinen Beauftragten oder Leistungsträgern anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen.
7.2. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bestehen nur dann, wenn der Mangel oder die Störung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird.
7.3. Dem Besteller ist es ausdrücklich untersagt, irgendwelche rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Namen dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. oder mit Auswirkung auf diese gegenüber seinen Teilnehmern abzugeben oder den Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. als Vertragspartner und/oder Reiseveranstalter des Teilnehmers zu bezeichnen. Jede namentliche Erwähnung des Tourismusverbandes Chemnitz Zwickau Region e.V. in der Reiseausschreibung oder sonstigen Unterlagen, die dem Reiseteilnehmer zur Kenntnis gelangen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens des Tourismusverbandes Chemnitz Zwickau Region e.V.. Entsprechende Muster sind vorzulegen.
7.4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Verbindung der vom Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. für den Auftraggeber zu erbringenden Leistung mit weiteren touristischen Leistungen im Regelfall dazu führt, dass der Auftraggeber gegenüber dem Teilnehmer zum Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a l Bürgerliches Gesetzbuch wird und seinen Teilnehmern gegenüber nach diesen Vorschriften haftet.
7.5. Der Auftraggeber wird für diesen Fall auf die Notwendigkeit einer Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter sowie auf die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Sicherungspflicht (§ 651k BGB, § 147b GewO) und auf die Informationsverordnung für Reiseveranstalter hingewiesen. Er versichert, sich über diese Vorschriften selbständig zu informieren und diese, soweit einschlägig, zu beachten.
8. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung
8.1. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber des Tourismusverbandes Chemnitz Zwickau Region e.V., gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Bestellers aus unerlaubter Handlung und aus Personen- oder Körperschäden – verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen sowie dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. als Verursacher Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Schweben zwischen dem Auftraggeber und dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Auftraggeber oder der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
8.2. Die vertragliche Haftung des Tourismusverbandes Chemnitz Zwickau Region e.V., für Schäden, die nicht Personen- oder Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist – unbeschadet gesetzlich zwingender Haftungsregelungen – auf den dreifachen Preis der von dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. zu erbringenden Leistung beschränkt, soweit:
a) der Schaden des Auftraggebers oder seiner Teilnehmer vom Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. Gerichtsstand
9.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
9.2. Der Auftraggeber kann den Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. nur an deren Sitz verklagen.
9.3. Für Klagen des Tourismusverbandes Chemnitz Zwickau Region e.V. gegen den Auftraggeber ist der Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Auftraggebers maßgebend. Für Klagen gegen Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Tourismusverbandes Chemnitz Zwickau Region e.V. vereinbart.
9.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Besteller und dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Auftraggebers ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in dem Mitgliedstaat der EU, dem der Auftraggeber angehört, für ihn günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen des Tourismusverbandes Chemnitz Zwickau Region e.V.
Der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend „BHB“, in Chemnitz entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden in den zulässigen Grenzen ihrer Wirksamkeit Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem BHB zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB sowie die Vermittlungstätigkeit dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V..
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung des Tourismusverbandes Chemnitz Zwickau Region e.V.
1.1. Der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers.
1.2. Sie haftet nicht für die Angaben der BHB, für deren Leistungen oder Leistungsstörungen hinsichtlich der vom BHB zu erbringenden Leistungen.
1.3. Eine etwaige Haftung des Tourismusverbandes Chemnitz Zwickau Region e.V. aus dem Vermittlungsvertrag bleibt unberührt.
2. Vertragsschluss
2.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z. B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterung), soweit diese dem Gast als Kunden vorliegen.
2.2. Reisevermittler – mit Ausnahme des Tourismusverbandes Chemnitz Zwickau Region e.V. selbst – sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des BHB hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.
2.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. oder dem BHB herausgegeben werden, sind für den BHB und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des BHB gemacht wurden.
2.4. Die Buchung erfolgt schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet). Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
2.5. Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
2.6. Der BHB oder als dessen Vertreter der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. wird eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.
2.7. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des BHB vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder durch die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
2.8. Unterbreitet der BHB bzw. der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des BHB an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag mit dem Inhalt dieses Angebots zustande, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder durch die Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
3. Reservierungen
3.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. oder dem BHB möglich.
3.2. Ist eine unverbindliche Reservierung nicht ausdrücklich vereinbart worden, führt die Buchung grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
3.3. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. oder des BHB. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, wird die Buchung unabhängig einer noch von dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. oder dem BHB etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.
4. Preise und Leistungen, Umbuchung
4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer sowie alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- oder Zusatzleistungen.
4.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
4.3. Für Umbuchungen (Änderungen bzgl. An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegung, gebuchten Zusatzleistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der BHB ein Entgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.
5. Zahlung
5.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen bei der Anreise fällig und an den BHB zu bezahlen.
5.2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. als Inkassobevollmächtigter des BHB bzw. dieser selbst eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises verlangen.
5.3. Zahlungen in Fremdwährungen oder mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom BHB angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
5.4. Ist mit dem Gast oder dem Auftraggeber Zahlung nach Rechnungsstellung vereinbart, so ist der gesamte Rechnungsbetrag, soweit nichts anderes angegeben ist, 10 Tage nach dem Rechnungsdatum fällig.
5.5. Der Gast und der Auftraggeber kommen ohne Mahnung in Verzug, falls fällige Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ausgeglichen sind. Für die Verzinsung der Forderung des BHB gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
6. Rücktritt und Nichtanreise
6.1. Im Falle des Rücktritts vor Reisebeginn bleibt der Anspruch des BHB auf den vereinbarten Reisepreis einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen abzüglich der vom BHB ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was der BHB durch anderweitige Verwendung der Unterkunft erwirbt, bestehen.
6.2. Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs und ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen sowie unter Berücksichtigung des Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucher- oder Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
6.4. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. (nicht an den BHB) zu richten und muss schriftlich erfolgen.
7. An- und Abreise
7.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt und ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18 Uhr zu erfolgen.
7.2. Der Gast ist verpflichtet dem BHB, nicht dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V., spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, ist der BHB berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.
7.3. Die Abreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt und ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 11 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der BHB eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Verpflichtung zum Ersatz eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
8. Gastpflichten und Kündigung
8.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des BHB nur bestimmungsgemäß zu nutzen, besondere Benutzungsordnungen (z. B. für Sauna oder Schwimmbad) zu beachten und diese insgesamt pfleglich zu behandeln.
8.2. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen dem BHB unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
8.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes und berechtigtes Interesse sachlich gerechtfertigt ist oder wenn dem Gast die Fortsetzung des Aufenthaltes objektiv unzumutbar ist.
8.4. Der BHB kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung den Betrieb des BHB, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der BHB berechtigt, gelten für dessen Zahlungsanspruch die Regelungen in 6.1 und 6.2 entsprechend.
9. Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Personen- oder Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
9.2. Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, insbesondere bei Sportveranstaltungen, Theater- oder Konzertbesuchen, Ausstellungen usw. Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen bezeichnet sind.
10. Verjährung
10.1. Ansprüche des Gastes gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag und gegenüber dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Grund, jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung oder wegen Personen- bzw. Körperschäden, verjähren nach zwei Jahren.
10.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den anspruchsbegründenden Umständen und dem BHB als Verursacher Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
10.3. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB bzw. dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. in dessen Namen Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder den Anspruch begründende Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB bzw. der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. für diesen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.2. Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes gegen den BHB oder den Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.3. Der Gast kann den BHB, bzw. der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. nur an deren Sitz verklagen.
11.4. Für Klagen des BHB bzw. dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.
11.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit für den Vertrag zwingende Bestimmungen der Europäischen Union oder zwingende internationale Bestimmungen anwendbar sind.
Vermittelnde Tourismusstelle ist:
Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V.
Innere Klosterstr. 6-8
09111 Chemnitz